Website Ferienhof Grampp

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Impressum/AGB

Marion Grampp
Ferienhof Grampp
Rosengrund 1
95326 Kulmbach

Tel.: 09221 2366

Finanzamt Kulmbach
St.Nr. 229-222-00185
Ust.Id.: DE229373990

Gerichtsstand: Kulmbach

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Es gilt der DEHOGA- Beherbergungsvertrag.Eine Abschrift finden Sie hier unten, oder im Internet bei DEHOGA!

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.) Der Beherbergungsvertrag
Der Beherbergbgsvertrag ist ein gemischttypischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und minderstens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende- MÜNDLICHE oder SCHRIFTLICHE- Willenserklärung, durch Angebot und Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als  Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung Ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein VERBINDLICHER BeherbergungsVERTRAG vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile eine Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer/Ferienwohnung während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet.
Der Berherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen im Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf “Stornierung” einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgestellte Zimmer/Ferienwohnung ist entsprechend § 535 Satz 2 BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird.
Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wird oftmals unter der Bezeichnung “STORNOGEBÜHR” geführt. Ist durch Vertrag oder AGB nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der “Stornogebühr” nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Zimmers/Ferienwohnung. Die Stornogebühr beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallene Betriebskosten - etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche - hat sich der Hotelier gemäß § 535 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anzurechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzellfalls. Vonder Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen
BEI ÜBERNACHTUNG /FERIENWOHNUNG mit pauschal 10%
BEI ÜBERNACHTUNG/FRÜHSTÜCK mit pauschal 20%
vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im übrigen muß sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt.
Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Quelle: Deutscher Hotel - und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA), Bonn
Änderungen vorbehalten

  Hausordnung  für FW´s ( diese ist Bestandteil der AGB`S)


1,) Unsere Anreisezeiten sind von 14.00Uhr bis 18.00Uhr.
    Sollten Sie später Anreisen, geben Sie uns bitte Bescheid.
    Generell sind Anreisen nach 21.30 Uhr nicht mehr möglich.

2,) Das Rauchen ist in all unseren Räumen untersagt ( Auch Bad, ect.).
     Auf dem Balkon und vor unseren Häusern stehen Aschenbecher.
     Diese bitten wir Sie auch zu benutzen!
     
3,) Es dürfen nicht einfach Personen mitgebracht/ eingeladen werden.
     Diese müssen Sie vorher bei uns anmelden.

4,) Jeder Gast ist verpflichtet unaufgefordert einen Meldezettel auszufüllen
     und abzugeben.    

5,) Grundsätzlich sind Haustiere bei uns willkommen , jedoch müssen sie vor
    der Anreise bei uns angemeldet werden. Pro Tier berechnen wir 3,-€/Tag.
    Voraussetzung ist, dass die Tiere stubenrein, ungefährlich und ruhig sind.
    Außerdem müssen Sie selbst für einen Schlafplatz für Ihr Tier sorgen.
    Es ist verboten Tiere in den Betten oder auf den Sofas schlafen zu lassen.  

6,)  Die Wohnung ist über die gesamte Aufenthaltszeit von Ihnen selbst         
      sauber gehalten werden.Auch ist es wichtig das Bad tägl. ausreichend zu Lüften.

7,) Umweltschutz:
     Der Müll ist bei uns nach Folien, Papier, Weißblech, Glas, Biomüll und    
     Restmüll zu sortieren.
     Der Sortierplatz befindet sich bei der weißen Tür hinter dem
     Pumpbrunnen.

     Die Heizkörper sind umgehend auf Frostschutz zu schalten, wenn die
      Fenster geöffnet werden.
     Leider sehen wir uns gezwungen, bei geöffneten Fenstern UND    
     Heizkörpern, zusätzliche Heizkosten von 15,€ /Tag in Rechnung zu
     stellen.
      Auch sollte mit dem Strom sorgsam umgegangen werden.
     ( TV- Geräte nicht ungenutzt laufen lassen, Lichter brennen lassen,…)
  
8,) Schäden im Wohn-, oder Sanitärbereich sollten uns sofort und nicht erst
    am Abreisetag gemeldet werden.
    Sie haften auch für die von Ihnen eingebrachten, oder mitgebuchten
    Personen.
    
9,) Sie sind dafür verantwortlich, das vermeidbarer Lärm unterbleibt.
    Vor allem auch durch TV, Radio , sowie nach übermäßigem
     Alkoholgenuss und in den Ruhezeiten (nach 22.00Uhr).

10,) Auf dem Parkplatz bitten wir Sie ordentlich und NICHT  mit dem
      Auspuff zur Hauswand zu parken.
      Für evtl. Ölflecken auf den Pflastersteinen haften Sie.

11,) Mit unserer zur Verfügung gestellten Wäsche dürfen keine Autos
      poliert, Schuhe geputzt, Haustiere gepflegt o.ä. werden.

12,) Es ist ausdrücklich verboten, den amtlichen Wohnsitz bei uns
       anzumelden.

13,) Das Möbel (Schränke, Betten, Sofa) darf nicht von Ihnen umplatziert  
       werden.

14,) Wir haben das Recht jederzeit die Wohnung zu betreten, wenn Gefahr
      besteht oder ein Wetterwechsel den Zutritt erfordert.

15,) Wir bitten Sie und Ihre Kinder, alle unsere Tiere mit dem nötigen
      Respekt zu behandeln. Es sind Lebewesen wie wir und verdienen
       einen ebenso ordentlichen Umgang .
      Sollten unsere Tiere (alle lieb und wechselnde Gäste gewohnt),
       durch von Ihnen ausgegangenen Fehlverhalten, ärgern, zwicken,
       o. ä. sich Respekt verschaffen- entziehen wir uns der Verantwortung.
       
16,) Am Abreisetag sollte die Wohnung in besenreinem Zustand bis
       10.00 Uhr geräumt sein.
       Das bedeutet, dass die Betten abgezogen, der Müll weggebracht, der  
       Boden gefegt und das  Geschirr im ordentlich gespülten UND
       abgetrockneten Zustand auf seinem Platz steht. Der Herd und die Spüle
       sind zu säubern. Den Kühlschrank bitte NICHT ausschalten.

       Sollten Sie dies nicht machen wollen, übernehmen wir gerne diese
       Aufgaben für Sie. Dafür erfolgt jedoch eine gesonderte Rechnung über
       40,-€ die wir auch nach Ihrer Abreise Ihnen gerne nach Hause schicken.

Schlusswort:
Wir wünschen ,dass Sie  einen angenehmen Aufenthalt bei uns haben.
Damit das möglich ist, sind diese Regeln notwendig.
Wir hoffen, dass Sie Verständnis haben, dass diese normalerweise
selbstverständlichen Grundregeln eingehalten werden müssen.

Diese Hausordnung gilt auch, wenn Sie von Ihnen nicht gelesen wird.


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