AGB

  AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag in der Pension Ferienhof Grampp

 

1.Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über mietweise Überlassung von Pensionszimmernund Ferienwohnungen zur Beherbergung ,sowie alle für den Kunden erbrachten Leistunge der Pension.

  2. Die Unter - oder Weitervermietung der gemieteten Zimmer bzw. Ferienwohnungen an Dritte, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Marion Grampp.

  3. Es gelten ausschließlich die bei Vertragsabschluss gültigen Geschäftsbedingungen der Pension.

  4. Das Anmelden eines Wohnsitzes,oder Zweitwohnsitzes, ist nur mit schriftlicher Erlaubnis durch Marion Grampp erlaubt.

 

2.Vertragsabschluss, Vertragspartner

 1. Der Vertrag über die Miete von Zimmern oder Ferienwohnungen, sowie sonstigen Leistungen, kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Pension zustande.

 2. Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 3. Vertragsänderungen werden für die Pension erst durch eine schriftliche Rückbestätigung verbindlich.Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages sind unwirksam.

 4. Durch den entstandenen Vertrag erklärt sich der Gast bereit, der Meldepflicht in Bayern nachzukommen.

 

3.Leistungen, Preise, Zahlung

 1. Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bzw. Ferienwohnungen bereitzustellen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung/ Ferienwohnungüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen, bzw. den vereinbarten Preis an die Pension zu zahlen.Dies gilt auch vom Kunden veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

 3. Die vereinbarten Preise, verstehen sich in € EURO und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.

 4. Rechnungen der Pension sind nach erbrachter Leistung sofort in Bar zahlbar. Rechnungen, die zur Überweisung durch Marion Grampp erlaubt wurden, sind innerhalb 7 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzliche Verzugszins.

 5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Pension aufrechnen oder mindern.

 

4. Rücktritt der Kunden ,Stornierung, Nichtinanspruchnahme des Zimmers oder Ferienwohnung

 1. Sofern zwischen der Pension und dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde,gelten die Regelungen des Deutschen Tourismusverbandes (DTV).

Vertragseinhaltung

Beherbergungsbetrieb und Gast sind zur Einhaltung des Vertrags verpflichtet. Es gilt der Grundsatz „gebucht ist gebucht“. Der Vermieter hat dem Gast die gebuchte Unterkunft zur Verfügung zu stellen und der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Unterkunftspreis zu zahlen.

Rücktritt/Storno

Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes ist daher ausgeschlossen. Reist der Gast erst gar nicht an oder tritt er während des Aufenthaltes vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig von Grund und Zeitpunkt der Absage, den vereinbarten Preis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen. Zu den ersparten Aufwendungen gehören z.B. Wäsche, Frühstück, Strom, Heizung.

Der Vermieter seinerseits macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er dem Gast die gebuchte Unterkunft - z.B. wegen Überbuchung - und auch keine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen kann.

Nach der gültigen Rechtssprechung sind als ersparte Aufwendungen folgende Prozentsätze pauschal abzuziehen:
20 % bei Übernachtung mit Frühstück
Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern werden 20% pauschal abgezogen.

Der Gastgeber ist aber verpflichtet, seinen Schaden so gering wie möglich zu halten und das Zimmer/die Wohnung wenn möglich weiter zu vermieten. Der Gastgeber muss sich das Ersparte auf die Stornogebühr anrechnen lassen.

Wenn der Gast dem Gastgeber nachweisen kann, dass dieser keinen (durch Weitervermietung) oder einen wesentlich geringeren Schaden hatten, muss der Gast keine bzw. deutlich geringere Stornokosten zahlen.

5.Rücktritt der Pension

 1. Die Pension ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, Beispielsweise falls

 * Höhere Gewalt oder andere von der Pension nicht vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

 * Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden.

 * Die Pension einen begründeten Anlass zur Annahme hat, dass sie Inanspruchnahme den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-bzw. Organisationsbereich der Pension zuzurechnen ist;

 2. Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

 

6.Zimmer/Ferienwohnungbereitstellung,- Übergabe und - Rückgabe

 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 2. Gebuchte Zimmer bzw. Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung, außer es wurde schriftlich bei der Buchung festgelegt.

 3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer /Ferienwohnungen der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen.Danach kann die Pension aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers oder Ferienwohnung, für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 13.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 13.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.Dem Kunden steht es frei nachzuweisen,dass die Pension kein oder wesentlich niedriger Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

7.Gebrauch von Pensionseinrichtung und Rauchverbot

 1. Durch den Abschluss des Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtung der Pension. Der Gast hat seine Rechte gemäss der Hausordnung auszuüben.

 2. Der Hauseigene Spielplatz, Sandkasten und die verschiedenen Fahrzeuge für Kinder stehen bis 22.00 Uhr zur Verfügung. Die Benutzung der Gerätschaften ist auf eigene Verantwortung und ohne Betreuung. Die Pension lehnt jegliche Haftung ab.

 3. Das Rauchen ist in der gesamten Pension verboten. Die Pension behält sich das Recht vor, die Unkosten für das Rauchen im Zimmer bzw. Ferienwohnung mit einer Gebühr in Höhe von 300,-€ in Rechnung zu stellen.

 

8. Haustiere

 1. Für das Haustier fällt eine Gegühr von 4,-€pro Nacht an und setzt das Mitbringen des eigenen Schlafplatzes für das Tier vorraus.

Verunreinigungen die durch das Tier entstanden sind (bespritzte Wände, verdreckte Betten oder Sofas,...) werden dem Besitzer bzw. dem gemeldeten Mieter des Zimmers/ Ferienwohnung , nach Beseitigung des Schadens durch eine Firma in Rechnung gestellt.

 

9.Haftung der Pension

 1.Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Anpsprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension auf unverzügliche Mitteilung des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 2. Für eingebrachte Sachen haftet die Pension nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 3. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt.Andernfalls werden die Sachen nach Ablauf einer dreimanatigen Aufbewahrungsfrist entsorgt.

 

10.Schlussbestimmungen

 1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die HOtelaufnahme/ Pensionaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig seinder werden, so wirrd darurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

 3. Erfüllungs-und Zahlungsort ist der Sitz der Pension Ferienhof Grampp

 4. Gerichtsstand  Kulmbach

 

 

 

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